
Die Referenten geben, ohne bei den Zuhörern Rechtskenntnisse vorauszusetzen, eine Einführung in das deutsche Erbrecht mit Übertragung von Vermögen auf den Tod mit letztwilliger Verfügung (Testament oder Erbvertrag), und in das Recht der Vermögensübertragung zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge mit Generationenvertrag. Die Referenten werden Ihnen hierzu konkrete Empfehlungen geben. So sollten Sie z.B. Geldvermögen nur in Ausnahmefällen zu Lebzeiten an ihre künftigen Erben verschenken, da Sie vielleicht später dringend hierauf angewiesen sind (z.B. bei Krankheit, hohem Alter oder Pflegebedürftigkeit). Dagegen sollten Sie Immobilien und Unternehmen grundsätzlich zu Lebzeiten auf Ihre künftigen Erben übertragen. Wenn Sie Immobilien zu Lebzeiten mit einem Generationenvertrag gegen Nießbrauch (Sie bleiben lebenslang wirtschaftliche Eigentümer), Verpflichtung der Beschenkten zu Ihrer Versorgung im Fall von Krankheit, hohem Alter oder Pflegebedürftigkeit, sowie Rückrufsrecht, übertragen, ersparen Sie den künftigen Erben Streit und häufig hohe Steuern. Das Familienvermögen bleibt auch in den nächsten Generationen erhalten.